Hinweise zu Untersuchungen und Befunden
Die Angaben werden noch vervollständigt. Markierte Prüfpunkte zeigen offene Entscheidungen. Dieser Entwurf ersetzt keine abschließende rechtliche Prüfung.
Haftungshinweise zu Checks und Befunden
Vorgeschlagener Seitentitel: Hinweise zu Untersuchungen und Befunden. Anbieterin der Webseite: CoriTech UG (haftungsbeschränkt). Stand: 17. Oktober 2026.
1 Aussagekraft der Untersuchungen
Ein Gesundheitscheck erfasst die vereinbarten Untersuchungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Seine Aussagekraft hängt unter anderem von Untersuchungsmethode, individuellem Risiko, Vorgeschichte und den zum Untersuchungszeitpunkt verfügbaren Informationen ab. Nicht jede Erkrankung lässt sich mit jedem Verfahren erkennen. Ein unauffälliger Befund schließt das Vorliegen oder die spätere Entwicklung einer Erkrankung nicht sicher aus.
2 Auffällige Ergebnisse und ärztliche Einordnung
Ein auffälliges Ergebnis kann verschiedene Ursachen haben und muss gegebenenfalls durch weitere Untersuchungen eingeordnet werden. Auch Messungen innerhalb eines Referenzbereichs bedürfen der Betrachtung im persönlichen Zusammenhang. Befunde sollten deshalb zusammen mit der untersuchenden oder weiterbehandelnden ärztlichen Person besprochen werden. Eine konkrete Diagnose oder ein bestimmter gesundheitlicher Erfolg wird durch den Check nicht garantiert.
3 Vollständige Angaben und Vorbereitung
Bitte informieren Sie die behandelnde Person über bekannte Erkrankungen, Beschwerden, Medikamente und relevante Voruntersuchungen. Besprechen Sie Unklarheiten und beachten Sie individuell vereinbarte Vorbereitungshinweise. Unvollständige Angaben können die Einordnung beeinflussen; die ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten bleiben davon unberührt.
4 Weitere Abklärung und neue Beschwerden
Empfohlene Kontrolluntersuchungen und weiterführende Abklärungen sollten in dem ärztlich genannten Zeitraum erfolgen. Falls Ihnen der weitere Ablauf unklar ist oder angekündigte Ergebnisse ausbleiben, wenden Sie sich an die benannte medizinische Kontaktstelle. Neue, anhaltende oder zunehmende Beschwerden sind unabhängig von einem früheren Check ärztlich abzuklären. Ein Check ersetzt keine notwendige Behandlung und keine individuell empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen.
5 Dringliche Situationen
Die Informationswebseite und die allgemeine E-Mail-Adresse sind nicht für medizinische Notfälle oder eine zeitkritische Befundbearbeitung bestimmt. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie 112. Für die Mitteilung dringlicher Befunde aus einem vereinbarten Check ist ein gesonderter ärztlicher Prozess erforderlich.
6 Digitale Auswertungen
Allgemeine Webseitentexte und gegebenenfalls gesondert gekennzeichnete automatische Berechnungen sind von individuell ärztlich erhobenen und freigegebenen Befunden zu unterscheiden. Eine Softwareausgabe ersetzt keine erforderliche ärztliche Bewertung. Medikamente oder eine bestehende Behandlung sollten nicht allein aufgrund allgemeiner digitaler Hinweise verändert werden.
PRÜFPUNKT Nur veröffentlichen, wenn solche Auswertungen tatsächlich vorgesehen sind. Automatisch erzeugte Empfehlungen, Messwerte und ärztliche Befunde eindeutig kennzeichnen; Zuständigkeiten und technische Zulässigkeit vor Einführung prüfen.
7 Verantwortung und gesetzliche Ansprüche
Diese Hinweise erläutern die Grenzen von Untersuchungen. Sie schließen keine gesetzliche Haftung für fehlerhafte Untersuchung, Aufklärung, Befundung, Befundmitteilung oder Behandlung aus. Gesetzliche Ansprüche und die jeweils bestehenden vertraglichen Pflichten bleiben unberührt. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder für vorsätzliches beziehungsweise grob fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
PRÜFPUNKT Vor Veröffentlichung Leistungen, Vertragspartner und Befundprozesse medizinisch und rechtlich prüfen. Keine pauschale Freizeichnung für übersehene Erkrankungen verwenden.